Wie lange sollten Überwachungsdaten aufbewahrt werden?

„Alles für alle Fälle aufbewahren“ ist in den meisten Überwachungsprojekten die Voreinstellung – und der einfachste Weg, ein Audit zu verlieren. Aufbewahrung ist eine Entscheidung, keine Speichereinstellung.

Ausgangspunkt je Datenart

  • Arbeitszeit (Anmeldung, aktiv, Leerlauf): ein Lohnzyklus plus die gesetzliche Frist für Lohnforderungen.
  • Anwendungs- und Webnutzung: 30 bis 90 Tage im Detail; Aggregate dürfen länger bleiben.
  • Tastenanschläge (Anzahl): 30 Tage; dient nur dem Trend.
  • Bildschirmfotos: 14 bis 30 Tage, außer bei einer laufenden Untersuchung.
  • Datei- und USB-Transfers: 90 bis 180 Tage.
  • Zugriffsprotokolle (wer was gesehen hat): ein Jahr.

Drei Regeln, die die Tabelle tragen

  1. Im System durchsetzen, nicht in einer Richtlinie. Wenn das Löschen davon abhängt, dass jemand daran denkt, passiert es nicht.
  2. Legal Hold von der Routine trennen. Eine offene Untersuchung wird ausdrücklich ausgenommen – mit Verantwortlichem und Enddatum.
  3. Den Grund neben die Zahl schreiben. „90 Tage, weil Datei-Streitfälle innerhalb eines Quartals auftauchen“ übersteht einen Führungswechsel; „90 Tage, weil das der Standard war“ nicht.

Und es gehört in die Mitteilung: „Bildschirmfotos werden nach 30 Tagen gelöscht“ ist eine Angabe, die Beschäftigte bewerten können.

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Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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